Gewerbliche Fahrzeuge (z. B. Stapler) und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. (Die Prüfung nach BGV ist keine hoheitliche sondern eine privatwirtschaftliche Tätigkeit.)
SVBN Kfz-Sachverständigenbüro Neuenhagen GmbH
Rosa-Luxemburg-Damm 1
15366 Neuenhagen
Tel.: 0 33 42 / 74 97
E-Mail: kfz-svbn@t-online.de
Fax: 0 33 42 / 8 05 30
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 16:00 Uhr
Samstag
08:00 – 12:00 Uhr
Kfz-Prüfstelle Rüdersdorf
Ernst-Thälmann-Str. 8
15562 Rüdersdorf
Tel.: 033 638 / 899 055
E-Mail: kfz-svbn@t-online.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 16:00 Uhr
Kfz-Prüfstelle Schwedt
Handelsstr. 22
16303 Schwedt/Oder
Tel.: 0 33 32 / 8 35 93 56
E-Mail: kfz-svbn@t-online.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag
09:00 – 16:00 Uhr