SVBN Kfz-Sachverständigenbüro
Neuenhagen GmbH

BGV-/UVV Unfallverhütungsvorschrift

Gewerbliche Fahrzeuge (z. B. Stapler) und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. (Die Prüfung nach BGV ist keine hoheitliche sondern eine privatwirtschaftliche Tätigkeit.)